Informationen
Als Mitglieder*innen können alle natürlichen Personen in den Verein aufgenommen werden. Minderjährige
nur im Einverständnis der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung; sie haben das Stimmrecht ab dem
18. Altersjahr.
Die Mitgliedschaft tritt mit dem absenden der Beitrittserklährung bzw. mit der Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand in Kraft.
Mit dem Eintritt in den Verein verpflichten sich die Mitglieder*innen, die Statuten und Reglemente des Vereins
anzuerkennen und zu befolgen.